Die Osnabrücker Sparkasse muss dem dem Abofallen-Anwalt Olaf Tank kein Konto einrichten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, berichtet die Osnabrücker Zeitung.
Die Sparkasse hatte dem Juristen das Konto gekündigt, nachdem innerhalb eines Monats nach Eröffnung 300 Beschwerden aufliefen. Gegen die Kündigung hatte Tank geklagt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück gab ihm zunächst noch recht.
Diese Entscheidung korrigierte nun die höhere Instanz. Danach muss die Sparkasse es nicht hinnehmen, dass durch Kunden wie Tank ihr Renommee beschädigt wird.