Ich weiß nicht. Da übernimmt man aus gutem Willen mal ein Beratunghilfemandat für einen sozial schwachen Menschen und wird gleich so richtig schön abgeschreckt. Von der Aussicht, dass es bei der Abrechnung der paar Euro später nur Ärger gibt.
Das Amtsgericht Oschatz, welches den Beratungshilfeschein ausgestellt hat, schickt nämlich gleich ein zweiseitiges Warnschreiben mit. Darin wird, schön klein und eng gedruckt, in epischer Breite dargelegt, dass die Beratung zwar bezahlt wird, aber die Notwendigkeit einer weitergehenden Vertretung höchst kritisch überprüft werden wird – und zwar vom „Urkundsbeamten“.
Krönend ist wirklich der Hinweis:
Die Beratungshilfe ist kein Instrument allgemeiner Lebenshilfe wie Schreib- oder Lesehilfe.