Das kann jedem Autofahrer passieren. Während der Fahrt verliert er kurz das Bewusstsein, gerät in eine Böschung, es bleibt – Glück im Ünglück – bei einem Blechschaden. Doch Winfried Wieneke hatte – vor etwa einem Jahr war es, nach seiner Fahrt zwischen Bedburg und Grevenbroich – nicht mit den Folgen gerechnet, die so eine Bagatelle haben kann.
Noch im Krankenhaus, wo er vorsorglich untersucht wurde, unterstellten Polizeibeamte ihm Trunkenheit am Steuer und nahmen ihm den Führerschein ab. Zwar stand schon am nächsten Tag fest, dass er weder unter Alkolhol- noch Drogeneinfluss stand. Aber den Führerschein bekam er erst nach einem Monat zurück. Für den 66-Jährigen eine lange Zeit, in der er sich fahren ließ.
Auf den Kosten dafür bleibt er nun sitzen. Und schimpft deshalb über die Bürgerverachtung“ eines „Lumpenstaats“. Getreulich hielt sich der ehemalige Cheflogistiker eines Konzerns an das behördliche verursachte Fahrverbot. Zu notwendigen Arztterminen, Einkäufen, Feld- und Waldspaziergängen mit dem Hund kutschierten ihn Angehörige der Familie. So kamen in einem Monat rund 3.000 Kilometer zusammen.
Die Kosten dafür wollte Wieneke angemessen erstattet haben. Seine Rechtschutzversicherung unterstützte die Forderung. Die Forderung wurde freilich von der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf angezweifelt, bestritten und schließlich auf ein Minimum gedrückt.
Die Behörde argumentiert simpel: Hätte Wieneke den Führerschein gehabt, wäre er auch – eben allein und ohne Hilfe von Angehörigen – die behaupteten Strecken gefahren. Also gebe es keinen Schaden, geschweige denn einen Anspruch auf dessen Ersatz.
Mehr Herz zeigt die Behörde allerdings mit einer Ausnahme. Sie erstattete mit 578,34 Euro die Kosten der Versicherung. Und Wienekes „notwendige“ Auslagen. Bei jenen notwendigen Auslagen handelt es sich um die Kosten für die Fahrt vom Wohnort zur Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, als Wieneke dort endlich seinen Führerschein abholen durfte. Macht 83 Kilometer zu je 15 Cent, also 12,45 Euro.
Diesen Betrag will Wieneke nun dem Tierschutzverein spenden. Denn auf das Geld komme es ihm nicht an, nur aufs Prinzip, sein Empfinden für Recht: „Wenn wir uns in dieser Republik nicht wehren, macht sie mit uns, was sie will!“ (pbd)