Oh, oh.
Es handelt sich um den Teilbetrag einer größeren Summe, die ein Mandant bar eingezahlt hat. Die meisten Geldscheine hat der Automat nicht beanstandet. Ich bin also guter Dinge, dass sich die Maschine geirrt hat.
Falls man auf uns zukommt, müsste ich mir auch erst mal Gedanken machen, ob und inwieweit ich Angaben zur Person des Einzahlers mache. Anwaltsgeheimnis und so.