Untersuchungshaft ja oder nein – im Fall Jörg Kachelmann scheint Zeit keine sonderliche Rolle zu spielen. Der Fernsehmoderator sitzt wegen des Vergewaltigungsvorwurfs nun schon fast drei Monate in Haft. Nachdem wohl entlastende Gutachten eingetroffen sind, ließ das Landgericht Mannheim letzte Woche verlauten, die Freilassung Kachelmanns werde geprüft. Aber erst in der folgenden Woche, denn es stehe unter anderem noch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft aus.
Die folgende Woche haben wir nun. Doch auf ein Signal muss der Beschuldigte weiter warten. Frühestens in der nächsten Woche sei mit einer Entscheidung zu rechnen, soll das Landgericht Mannheim heute verlautbart haben. Zur Begründung hieß es, eine Stellungnahme des Verteidigers sei zu prüfen.
Ich weiß nicht, wie viele Seiten Papier Kachelmanns Anwalt eingereicht hat. Aber Landgerichte sind normalerweise in der Lage, auch dicke Akten in kurzer Zeit zu bewerten. Dass nun wieder etliche Tage ins Land gehen sollen, erscheint schon etwas merkwürdig. Insbesondere wenn man bedenkt, dass Haftsachen absolute Priorität verdienen. Hierbei darf nun wirklich nichts, aber auch gar nichts auf die lange Bank geschoben werden.
Zu einer Aussage zwingen kann man als Beschuldigter das Gericht freilich nur, wenn Haftprüfung mit mündlicher Verhandlung beantragt wird. Die Haftprüfung muss dann binnen zwei Wochen stattfinden. Im Anschluss an die Verhandlung muss das Gericht Farbe bekennen und in einem Beschluss über den Haftbefehl befinden.
Aber sicherlich hat Kachelmanns Verteidigung gute Gründe, keinen Druck zu machen. Kooperation oder Konfrontation – diese Abwägung ist gerade in Haftsachen immer eine heikle Angelegenheit.