Dass sein Antrag auf einstweilige Anordnung riskant sein dürfte, hat der gegnerische Rechtsanwalt wohl selbst erkannt. Dafür hat er doch zu lange getrödelt. Nach über sechs Wochen, in denen von seiner Seite nichts passierte, hätte das Gericht die Sache wohl kaum als brandeilig angesehen. Eine einstweilige Anordnung setzt aber fast immer ein Eilbedürfnis voraus.
Also eine Klage. Die trudelte jetzt ein. Die Erwiderungsfrist beträgt drei Monate. Verhandlungstermin ist Ende März, immerhin 2011. Würde mich wundern, wenn dann überhaupt noch jemand auch nur das geringste Interesse an den angeblich so bösen Äußerungen hat, die mein Mandant im Fernsehen über eine zwielichtige Gewinnspielfirma gemacht hat.
Ich werde intensiv verfolgen, ob die Klägerin, natürlich eine Limited, überhaupt noch so lange existiert. Normalerweise haben die betreffenden Unternehmen eine Halbwertszeit von wenigen Monaten. Wäre doch sehr verwunderlich, wenn das Mastermind hinter der Sache die Gebühren für den Briefkasten bloß wegen eines heute schon ausgelutschten Themas weiter bezahlt.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)