Bis heute habe ich nicht (genau) gewusst, was ein Furry ist. Und dass es viele Cartoons anthropomorpher Wesen gibt, die problemlos als pornografisch einzuordnen sind. Die ziemlich große Bildersammlung, welche die Polizei bei einer Hausdurchsuchung wegen eines Betäubungsmitteldelikts bei einem Mandanten beschlagnahmte, hat mich nun auf den aktuellen Stand gebracht.
Der zuständige Polizeibeamte hat emsig wegen „Besitzes von Tierpornografie“ ermittelt, die Wikipedia ausgedruckt und ein schönes EDV-Gutachten erstellen lassen.
Nur ins Gesetz hat er nicht geguckt.
Sonst wäre ihm, hoffe ich zumindest, schnell aufgefallen, dass es nach dem Strafgesetzbuch zunächst mal Menschen mit Tieren treiben müssen – und nicht Comicfiguren miteinander.
Überdies muss es sich um die Abbildung echten, tatsächlichen Geschehens handeln. Was bei Cartoons ja nun eher nicht der Fall ist. Nur Kinder- und Jugendpornografie kann auch als „wirklichkeitsnahes Geschehen“ in Form von Zeichnungen oder Computeranimationen strafbar sein. Für Tierpornografie gibt es diese weite Auslegung aktuell gar nicht.
Zu allem Überfluss ist der bloße Besitz echter tierpornografischer Schriften sogar straflos. Ärger gibt’s nur für weitergehende Aktivitäten wie Herstellung, Einfuhr und Verbreitung.
Ich bespreche das morgen mal mit der Staatsanwältin.