Die meisten Menschen gehen mit Schrecken in Untersuchungshaft. Wissend, dass ihnen die wohl schwierigste Zeit ihres Lebens bevorsteht. Entsprechend hoch sind die Erwartungen und auch Forderungen an ihre Anwälte. Hol mich hier raus – oft um jeden Preis.
Jetzt habe ich es aber mal mit einem Mandanten zu tun, der in Untersuchungshaft bleiben will. Obwohl, aus unterschiedlichen Gründen, die Chancen eigentlich gar nicht schlecht stehen, dass ein Ermittlungsrichter den Haftbefehl außer Vollzug setzen könnte. Wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Auf der anderen Seite hat der Mandant in den Monaten vor seiner Verhaftung schwer gelitten. Vor allem an seiner Drogenabhängigkeit. Den Aufenthalt im Gefängnis, es ist nicht sein erster, empfindet er als Chance für einen kalten Entzug und als Schutzwall vor dem goldenen Schuss. So aufgeweckt und lebenslustig und einsichtsfähig wie im Besuchszimmer des Gefängnisses habe ich ihn jedenfalls schon lange nicht mehr gesehen.
Wir haben lange diskutiert, aber er will erst mal nichts gegen den Haftbefehl unternehmen.
Ich muss das wohl respektieren.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)