Bargeld ist zwar an sich das Standardzahlungsmittel. Aber längst nicht immer gern gesehen, zumal bei Onlinebestellungen. Da ist die Übermittlung ja auch nicht ganz einfach. Die Billigflugggesellschaft Ryanair verbot ihren Kunden gar, bar zu zahlen. So hieß es in Ryanairs Kleingedrucktem:
Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert.
Der Bundesgerichtshof hält das Verbot der Barzahlung in einem aktuellen Urteil für zulässig:
Die mit dem Ausschluss der Barzahlung einhergehende Benachteiligung der Fluggäste ist angesichts des anerkennenswerten Interesses der Beklagten an möglichst rationellen Betriebsabläufen nicht als unangemessen anzusehen. Bei der vorzunehmenden Abwägung ist ausschlaggebend, dass die Beklagte ihre Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für beide Parteien mit erheblichem Aufwand verbunden wäre.
Allerdings ging Ryanair doch einen Schritt zu weit. Für die verbleibenden Zahlungsmöglichkeiten, Kreditkarte und Überweisung, verlangte die Flugggesellschaft Extra-Gebühren. Vier Euro für die Kreditkarte, 1,50 Euro für eine Überweisung.
So geht es nicht, urteilten die Bundesrichter. Die Annahme der Bezahlung gehöre zu den Pflichten des Vertragspartners. Hierfür müsse er dem Zahlenden einen zumutbaren Weg eröffnen, und dieser Weg dürfe nicht mit Zusatzgebühren gepflastert sein.