Wir machen seit heute beim neuartigen Bezahldienst Flattr mit. Flattr will Lesern von Blogs und Nutzern sozialer Netzwerke die Möglichkeit geben, „Aufmerksamkeit“ in Form kleiner Zahlungen zu verteilen. Registrierte Nutzer legen ein monatliches Budget fest, das derzeit über PayPal eingezogen wird. Andere Zahlungsmöglichkeiten sollen folgen. Die Nutzer haben dann die Möglichkeit, bei Beiträgen, die ihnen gefallen, den Flattr-Button zu klicken. Am Monatsende verteilt Flattr das zuvor festgelegte Budget anteilig an die Empfänger der Klicks.
Vorteil für den Flattr-Nutzer gegenüber herkömmlichen Bezahlsystemen: Er weiß vorab genau, mit welchem Betrag er sich monatlich für Dinge bedankt, die ihm im Web 2.0 gefallen. Trotzdem kann er unkompliziert beliebig viele – oder wenige – Seiten mit Aufmerksamkeiten versehen.
Die Kollegen von Spreeblick sind auch dabei. Sie haben Flattr bereits schön erklärt. Lesenswert auch diese Vorstellung bei Computerbild.
Der Flattr-Button findet sich im law blog derzeit noch nicht auf der Startseite, sondern unter dem Artikel, wenn man diesen aufruft (Überschrift des Beitrags oder „Kommentare“ klicken).