Geldübergabe

Beim ersten Strafprozess nach dem Urlaub ging es auch um Geld. Nämlich Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Großmutter des Angeklagten war bereit, für ihren mittellosen Enkel etwas auf den Tisch zu legen. Das war dann tatsächlich wörtlich zu verstehen, denn ohne eine ausreichende Entschädigung hätte das Opfer, das ich als Nebenkläger vertrat, kaum einer Freiheitsstrafe mit Bewährung zugestimmt.

So kam es, dass im Gerichtssaal ein fünfstelliger Betrag den Eigentümer wechselte – unter den aufmerksamen Augen des Gerichts. Ich hatte die Ehre, die 500er-Scheine nachzählen zu dürfen. Anscheinend habe ich mich dabei nicht sonderlich geschickt angestellt. Die ehrenamtliche Richterin meinte jedenfalls, so würde sie nicht zählen und ich hätte wohl eher selten mit Bargeld zu tun.

Das ist natürlich eine völlig richtige Feststellung für einen Strafverteidiger. Später stellte sich dann noch heraus, woher die die Frau ihren deutlichen Erfahrungsvorsprung hat. Sie arbeitet bei einer Bank und war auch schon in der Kasse eingesetzt.