An deutschen Gerichten soll demnächst auch auf Englisch verhandelt werden können, jedenfalls bei internationalen Handelsstreitigkeiten. An Landgerichten sollen dafür spezielle Kammern eingerichtet werden. Der Bundesrat hat laut einer Pressemitteilung einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht könnten „in hohem Maße an Attraktivität gewinnen“, heißt es.
Das klingt fast danach, als habe die Wirtschaftskrise mittlerweile auch die deutsche Justiz erreicht und Prozesse müssten mit Standort-Marketing angelockt werden.
Im modernen, weltoffenen Rheinland gibt es das übrigens schon als Modell.