Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer versucht zu retten, was zu retten ist. Er erklärt kurzerhand eine bereits in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrsordnung für „nichtig“. Die Streichung eines Absatzes hatte im Herbst letzten Jahres zur Folge, dass Uraltverkehrsschilder, deren Design mittlerweile geändert wurde, nicht mehr gelten. Angeblich, so Ramsauers Erkenntnis, ist das „Zitiergebot“ nicht beachtet worden. Das kann bei Verordnungen tatsächlich zur Nichtigkeit führen (Wikipedia).
Was genau falsch gelaufen ist, erläutert die Pressemitteilung des Ministeriums leider nicht. Insbesondere fehlt jede Erklärung, welche gesetzliche Vorschrift in der Änderung eigentlich hätte zitiert werden müssen. Immerhin fiel ja nur eine Übergangsregelung weg.
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist am 13. August 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (hier gibt es ein – großes – PDF). Der Text beginnt jedenfalls mit einer ausführlichen Aufzählung diverser gesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen. Wenn der Minister richtig liegt, was ich jetzt nicht auf die Schnelle eruieren kann, wäre aber doch wohl die gesamte Novelle, welche den Schilderwald ja reduzieren sollte, „nichtig“. Sind dann womöglich die neu gestalteten Schilder auch nicht wirksam?
Ganz so überzeugt scheint Peter Ramsauer von seiner Rechtsauffassung aber ohnehin nicht zu sein. Immerhin zitiert ihn Spiegel online mit einem bemerkenswerten Wunsch:
Ramsauer … appellierte an Autofahrer, nicht gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, die aufgrund der Missachtung eines Verkehrsschilds alter Art ausgestellt worden seien.
Eine mehr als fromme Bitte, zumal im Land der Rechtsschutzversicherungen.