Fax eines Rechtsanwalts:
… lege ich gegen den Haftbefehl Beschwerde ein und beantrage mündliche Haftprüfung.
Der Staatsanwalt hat den Kollegen angerufen und darauf hingewiesen, dass die Beschwerde neben dem Antrag auf Haftprüfung unzulässig ist (§ 117 Absatz 2 Satz 1 Strafprozessordnung). Daraufhin schickte der Anwalt folgendes Schreiben:
… nehme ich Bezug auf das Telefonat und berichtige mein gestriges Fax insoweit, dass lediglich mündliche Haftprüfung beantragt wird.
Die mündliche Haftprüfung war erfolglos. Über die Gründe könnte man jetzt allenfalls spekulieren.