Richter sind, so will es das Grundgesetz, unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. In ihrem Amtseid schwören sie, nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Die Düsseldorfer Justiz wird spätestens ab Montag, Dienstbeginn, unter einem Fall ächzen, der zumindest den Anschein erweckt, als habe einer ihrer Angehörigen sein Pflichtenheft nicht sonderlich gründlich gelesen. Der Vorsitzende eines Strafsenats am Oberlandesgericht, so berichtet der Express, habe in Sachen Videomessung durch die Polizei nicht nur resolut Recht gesprochen, sondern das eigene Urteil gleich in eigener Sache verwendet.
Selbst eines Abstandsverstoßes beschuldigt, soll der Richter den Beschluss kurz nach Erlass an den für seinen eigenen Fall zuständigen Amtsrichter übersandt haben. Mit schwarzem Balken dort, wo sein eigener Name unter der Entscheidung steht.
Für Bußgeldsachen sind die Oberlandesgerichte die tonangebende Instanz. Für das Amtsgericht Kempen, welches über den Einspruch des besagten Richters vom Oberlandesgericht Düsseldorf gegen den Bußgeldbescheid urteilen soll, ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil sie einigen anderen Oberlandesgerichten deutlich widerspricht und betont, für Videomessungen der Polizei gebe es keine gesetzliche Grundlage. Einzelheiten in diesem früheren Eintrag.
Ich persönlich halte den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf für richtig. Der sachlichen Diskussion dürfte der betreffende Richter mit seinem fragwürdigen Verhalten jedoch weniger genützt haben.