Gastbeitrag von Diek Kaimann
Die ersten gesetzlichen Krankenkassen haben vor ein paar Wochen begonnen, Zusatzbeiträge zu erheben. Ende Februar war es dann auch bei mir so weit. Ein Schreiben meiner Versicherung, der BKK Gesundheit, informierte mich darüber, dass mit Wirkung zum 1. Februar ein pauschaler Zusatzbeitrag in Höhe von monatlich acht Euro erhoben werde.
Auf der Rückseite des Briefs befand sich neben einer Rechtsbehelfsbelehrung auch ein Hinweis zum Sonderkündigungsrecht, das bis zum 31. März besteht: „Haben Sie innerhalb dieser Frist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, wird der Zusatzbeitrag bis zum Ende der Mitgliedschaft nicht erhoben.“
Das Infoschreiben kam zwar sicher nicht zufällig erst kurz vor Monatsende, aber die Hinweise auf der Rückseite machten für den Fall der Kündigung Hoffnung auf seriöses Verhalten der BKK. Die Kündigung zum 30. April gemäß § 175 SGB V mit einer Frist für die Kündigungsbestätigung bis zum 14. März schickte ich am nächsten Tag ab – zwei Werktage vor Monatsende und damit früh genug, dass sie noch im Februar bei der BKK eintreffen sollte.
Die Kündigungsbestätigung der BKK ging dann doch erst am 20. März bei mir ein, was mich aber wegen meiner Erfahrung mit Fristsetzungen bei anderen Unternehmen nicht weiter wunderte. Der Inhalt des Schreibens entsprach erst mal den Erwartungen: Werbung für die guten Leistungen der Krankenkasse, Aufforderung zum Überdenken meiner Entscheidung und die Bestätigung der Kündigung – mit Wirkung zum 31. Mai, da meine Kündigung erst am 3. März eingegangen sei.
Die kleine Schummelei bezüglich des Erhalts der Kündigung und die damit verbundene längere Mitgliedschaft störten mich zuerst nicht weiter, da mir keine nennenswerten Nachteile daraus entstehen würden. Oder doch? Im letzten Absatz stellte die BKK nämlich ihre Flexibilität und Kreativität unter Beweis: „Bitte beachten Sie, dass bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft die erhobenen Zusatzbeiträge zur Zahlung fällig werden.“
Ach, echt jetzt?
In der Mitteilung vom Februar stand doch das genaue Gegenteil. Verärgert legte ich den Brief beiseite und vertagte die Entscheidung darüber, die Rechtslage zu recherchieren und weitere Briefe zu schreiben oder die 32 EUR einfach zu zahlen.
Am Montag darauf stand erst mal fest: Ich will weder zahlen noch großen Aufwand betreiben. Also rief ich bei der Hotline der BKK an und fragte den Mitarbeiter, wie man ihn denn instruiert habe, den Widerspruch zwischen den beiden Schreiben zu erklären. Ich rechnete bereits mit langen Erklärungen in einem keinen Widerspruch duldenden Ton, warum ich den Zusatzbeitrag zu zahlen hätte und stellte mich auf ein konfrontatives Gespräch ein.
Das stellte sich jedoch gleich als Fehleinschätzung heraus, denn der Mann räumte mit hörbar nervöser Stimme ein Versehen im Schreiben ein. Die BKK ruderte im Rekordtempo zurück und versprach mir eine neue Kündigungsbestätigung. Ich wittere Morgenluft und hakte weiter nach. Ob die BKK nicht noch etwas weiter zurückrudern und in Betracht ziehen wolle, dass meine Kündigung bereits am 27. Februar eingegangen, aber erst am 3. März eingescannt und in der Bearbeitung gelandet wäre?
Sie will, also zurückrudern.
Der Mitarbeiter versprach mir nochmals eine neue Kündigungsbestätigung mit Wirkung zum 30. April. Nun warte ich auf das korrigierte Schreiben der BKK.