Die Polizei möchte gerne wissen, wem meine Mandantin ihr Auto geliehen hat. Meine Mandantin möchte sich dazu nicht äußern. Deshalb folgte sie einer Vorladung zur Vernehmung nicht. Das ist ihr gutes Recht. Zeugen müssen bei der Polizei nicht erscheinen.
Weil meine Mandantin nicht zum Termin kam, meldete sich die Polizei telefonisch und fragte, warum der Vorladung keine Folge geleistet worden sei. Meine Mandantin sagte, dass sie bei der Polizei nicht aussagen will und dass sie mich beauftragt hat. Die Polizei könne sich gern bei mir melden und alles weitere besprechen.
Was dann geschah, darüber gibt es unterschiedliche Darstellungen. Meine Mandantin sagt, sie habe in den folgenden drei Tagen mindestens fünf weitere Anrufe erhalten. Die Anruferin sei immer unverschämter geworden und habe ihr schließlich gedroht, wenn sie jetzt nicht sofort ins Kommissariat komme und ihre Aussage machen, müsse sie mit Verhaftung rechnen. Es bestehe kein Aussageverweigerungsrecht, deshalb werde sie meine Mandantin notfalls zur Aussage zwingen.
Die Polizistin, bei der ich mich dann mal meldete, streitet das entschieden ab. Sie habe nur einmal angerufen und es selbstverständlich respektiert, dass meine Mandantin nicht mit der Polizei sprechen wolle. Das sei ja ihr gutes Recht. Dann werde halt zu prüfen sein, ob meine Mandantin durch die Staatsanwaltschaft vorgeladen werde. (Dieser Ladung müsste die Mandantin dann in der Tat Folge leisten.)
Seltsam nur, dass der Freund meiner Mandantin und eine Arbeitskollegin die ständigen Anrufe bestätigen. Und sehr wohl mitbekommen haben wollen, wie die Angerufene in Tränen ausgebrochen ist, weil ihr die Polizistin – ohne jede juristische Grundlage – mit Verhaftung gedroht hat.
Ich kann natürlich nicht sagen, wie es wirklich gewesen ist. Allerdings habe ich die Polizistin ja selbst am Telefon erlebt, und zwar als Schnodderschnauze vom Dienst. Von daher habe ich eine Meinung, wie es gewesen ist.