Einer bekannten Münchner Inkassoanwältin ist das Girokonto zu Recht gekündigt worden. Das Landgericht München I stellte schon letztes Jahr fest, die Juristin habe objektiv den Tatbestand des Betruges verwirklicht.
Die Anwältin habe gegenüber den angeschriebenen angeblichen Kunden von Internetabofallen ihre gesetzlichen Gebühren abgerechnet. Tatsächlich habe sie mit den Betreibern der Abofallen aber eine andere Vereinbarung gehabt, nämlich dass sie nur den tatsächlichen Zahlungseingang abrechnet, nicht aber auch die Fälle, in denen die Gemahnten nicht zahlen.
Wegen dieses Verhaltens habe die Sparkasse die Geschäftsbeziehung kündigen dürfen. Gegen das Urteil des Landgerichts hatte die Anwältin Berufung eingelegt, diese aber zurückgezogen. Die Entscheidung ist deshalb nun rechtskräftig geworden.