Anrufunterbindung

Seit Anfang des Jahres haben wir neue Regeln für die Untersuchungshaft. Beschränkungen der Kommunikation des Inhaftierten müssen jetzt ausdrücklich angeordnet werden. Für telefonische Kontakte mit dem Verteidiger gibt es hierfür naturgemäß kaum Anlass. So existiert jetzt – endlich! – die Möglichkeit, mit Mandanten in U-Haft zu telefonieren.

Beim ersten Gespräch mit einem Mandanten, der mich aus einer ostdeutschen Justizvollzugsanstalt anrief, machte ich heute eine eigentümliche Erfahrung: Meine Sekretärin konnte zwar den Anruf entgegennehmen, ihn aber nicht auf mein Telefon durchstellen. Die Verbindung wurde gekappt, wenige Sekunden nachdem sie auf meinem Apparat auflief.

Beim dritten Versuch des Mandanten nahm ich den Anruf direkt im Sekretariat entgegen. Dort war die Leitung stabil. Der Mandant meinte, das Gefangenentelefon sei so geschaltet, dass nur Gespräche mit dem freigeschalteten Anschluss (also der Telefonnummer unseres Büros) möglich sind. Sobald der Anruf „durchgestellt“ werde und das System dem Knasttelefon eine neue Gegenstelle melde, werde die Leitung getrennt. Offenbar kann das Justiztelefon (für das übrigens 20 Cent pro Minute berechnet werden) nicht zwischen interner und externer Weiterleitung unterscheiden.

Tolle Technik. Wenn die Schule macht, stelle ich mir einen Schemel ins Sekretariat.