Mein Mandant soll 80 Euro Bußgeld zahlen und drei Punkte in Flensburg kassieren, weil sich bei der Fahrt auf die Autobahn vom Dach seines Lkws ein Eisbrocken gelöst haben soll. Die Sache wäre sicher folgenlos geblieben und unter Winter verbucht worden, hätte der Mandant nicht besonderes Pech gehabt:
Das Eis schlug unmittelbar vor dem Zivilfahrzeug der Polizei auf.
Ich warte nun auf das Schreiben der Beihilfestelle, mit dem diese Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten für die Kripo-Kommissare auf Geschäftsreise erstattet verlangt. So ein traumatisches Erlebnis kann doch nur zu vorübergehender Dienstunfähigkeit geführt haben.