Nicht opportun

Die Polizeibeamten zeigten sich großmütig und stellten keinen Strafantrag. Sicher, meine Mandantin war während eines Einsatzes, der sich noch nicht mal gegen sie richtete, ausgeflippt. Sie bedachte die Beamten mit einigen deftigen Schimpfworten und erwähnte die Gestapo. Halt Alltag für Polizeibeamte, insbesondere wenn sie es mit Angetrunkenen zu tun haben. Meine Mandantin hatte 1,5 Promille getankt.

Kein Strafantrag – jeder vernünftige Staatsanwalt hätte das Verfahren sofort eingestellt und sich Wichtigerem zugewandt. Aber in diesem Fall war das zwar möglich, aber vielleicht nicht opportun. Denn der Polizeipräsident höchstpersönlich stellte Strafantrag. Einzelheiten habe ich bereits hier erzählt.

So kam es also, wie es kommen musste. Anklage, Gerichtsverhandlung. Auf dem Flur habe ich die wartenden Beamten angesprochen, ob sie denn wissen, wieso sie trotz nicht gestellter Strafanträge als Zeugen aussagen sollen. Dass ihr oberster Chef die Sache höher hängt als sie selbst, war ihnen nicht bekannt. Sie fanden es aber gaaaaaaaanz toll. Zumal sie beide weit angereist waren und etliche Stunden in Düsseldorf abhängen konnten, bis ihre Nachtschicht beginnt.

Ich war mir ziemlich sicher, wie die Beamten ausgesagt hätten. Jedenfalls tendierten sie nicht dazu, die Sache wichtiger zu machen, als sie ist. Allerdings kam es gar nicht mehr zu einer Aussage. Der Staatsanwalt, nicht jener, der die Anklage geschrieben hat, war der Meinung, dass man nicht jemanden für eine Beleidigung bestrafen muss, wenn der Beleidigte dies gar nicht wünscht. Und die Ehre der Polizei als Apparat, das füge ich mal an, kann sicher an anderer Stelle überzeugender verteidigt werden.

Nun zahlt meine Mandantin 250 Euro ans Sozialwerk der Polizei, das Verfahren wird ohne Strafe eingestellt. Die Justiz hat nach weit über einem Jahr einen Fall erledigt, mit dem sie sich nie hätte herumschlagen müssen.