Kreisverkehr hebt Tempolimits auf

Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung? Jedenfalls nicht mehr hinter einem Kreisverkehr, hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Nach Auffassung des Gerichts gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen generell nur bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung. Der Kreisverkehr habe überdies Vorfahrt, so dass sich durch Einfahrt in den Kreisverkehr ohnehin eine „Zäsur“ für alle Autofahrer ergebe. Die Geschwindigkeitsbegrenzung bis zur Einfahrt müsse ja auch nicht für alle Fahrbahnen gelten, die in den Kreisverkehr münden.

Konsequenz: Soll nach der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr ein besonderes Tempolimit gelten, muss ein neues Verkehrsschild her.

(Gefunden im beck-blog)