Nachdem das Amtsgericht ein Machtwort gesprochen hat, gab der zahlungsunwillige Arzt nun tatsächlich die eidesstattliche Versicherung ab. Durch ein Vögelchen war unserem Mandanten zugetragen worden, dass der Doktor in anderer Sache bei einem Gerichtstermin erscheinen muss. Eine günstige Gelegenheit für die Gerichtsvollzieherin, die den Arzt gleich verhaftete.
Für seine angeblich unglaublich angeknackste Psyche ist der Mediziner mit eigener Praxis übrigens erstaunlich leistungsfähig. Im Vermögensverzeichnis schreibt er:
Ich erziele als Arzt monatliche Einkünfte in Höhe von 20.000 € brutto.
Gleichzeitig räumt er ein, dass sämtliche Honorare von Privatpatienten aufs Konto seiner Tochter umgeleitet werden. Im nächsten Satz weist er dann darauf hin, dass künftige Honorare ab sofort auf ein „Notaranderkonto“ bei seinen Hausanwälten gehen.
Ich nehme an, er macht sich falsche Vorstellungen davon, wie pfändungsfest so ein „Anderkonto“ ist. Das werden wir jetzt mal als erstes testen, und dann geht die Strafanzeige gegen die Tochter wegen Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung raus.
PS. Die Verhaftung hat keine offensichtlichen Schäden hinterlassen. Nach der eidesstattlichen Versicherung musste der Arzt schnell in die Praxis zurück. Die Patienten warteten bereits.