Kreuze haben nicht in Gerichtssälen zu hängen – das hält Anne-José Paulsen, die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) in einer „persönlichen Stellungnahme“ fest. Die Gerichtspräsidentin bezieht damit Position in dem aktuellen Streit, der durch die Abschaffung der Kreuze am Düsseldorfer Amts- und Landgericht entstanden ist.
Paulsen räumt einerseits die Bedeutung des Christentums für die abendländische Kultur und für die Werteordnung unserer Gesellschaft ein. Auch deshalb sei das Grundgesetz „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ erlassen worden. Dieselbe Verfassung aber verlange vom Staat und speziell von den Gerichten „sich weltanschaulich neutral zu verhalten“.
Mit diesem Grundsatz sei auch zu erklären, warum weder in den Bundesgerichten (wie etwa dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof) noch im Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in den Sitzungssälen Kreuze hängen.
In nur 40 bis 60 von etwa 1.300 Gerichtssälen gibt es Kreuze an den Wänden, bilanziert die OLG- Präsidentin. Bereits vor 40 Jahren seien alle Kreuze aus den Sitzungssälen der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen entfernt worden.
Anne-José Paulsen, verweist darauf, dass es „gerade auch im Rheinland“ in praktisch keinem Gerichtssaal Kreuze gibt. Weder in der Domstadt Aachen noch am Sitz des Erzbischofs von Köln. Das sei auch nie in den letzten Jahren von der Öffentlichkeit oder der Politik beanstandet worden. (pbd)