Man konnte die Rechtslage, wie immer in der Juristerei, so sehen. Oder auch anders.
Ich vermochte eine Strafbarkeit meines Mandanten nicht zu erkennen. Der Richter schon. Insoweit auch nichts Überraschendes. Allerdings wollte es keine Seite auf die Spitze treiben, deshalb redeten wir schnell über eine Einstellung.
200,00 € sollte die Einstellung den Mandanten kosten. Ein Schnäppchen, ach was ein Geschenk des Himmels – im Vergleich zum Risiko einer saftigen Geldstrafe, einer Eintragung im Strafregister und natürlich den absehbaren Verfahrenskosten.
Der Mandant akzeptierte zunächst und zahlte 50,00 €. Dann ließ er es gut sein. Der Richter mahnte mehrmals, dann leierte er das Verfahren wieder an. Der Richter ist, so sagte er mir am Telefon, nach wie vor für die Einstellung zu haben. Sofern der Mandant nachweist, dass er die offenen 150,00 € gezahlt hat. Letzte Gelegenheit: der nun anstehende Verhandlungstermin.
Ich habe nun noch eine Mail geschrieben und dringend dazu geraten, es nun nicht zu überreizen. Immerhin würde allein meine Kostenrechnung für ein Berufungs- und möglicherweise ein Revisionsverfahren doch geringfügig über 150,00 € liegen. Vom absolut ungewissen Ausgang des Verfahrens, die aufgezeigten negativen Folgen inklusive, mal ganz zu schweigen.
Leider bin ich nur begrenzt optimistisch. Aber auch das ist ja ein Aggregatzustand, mit dem man als Anwalt klarzukommen hat.