Freiwillig

Die Gerichte besinnen sich wieder auf den Richtervorbehalt bei Blutproben. Die Polizei entwickelt naturgemäß Gegenstrategien, schon um sich nicht selbst zu blockieren. Denn zuständige Richter sind vielerorts nachts einfach nicht aufzutreiben. Eine Methode ist die „Freiwilligkeit“. Der Beschuldigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Blutprobe freiwillig abgibt. Das sieht so aus:

An sich sollte man meinen, dass bei so einer Ausgangssituation nur eine eine vorherige langjährige Tätigkeit als Staubsaugervertreter den Weg zur Zustimmung des Beschuldigten ebnet. Denn warum sollte jemand an seiner eigenen Überführung auch noch freiwillig mitwirken, nachdem er es schwarz auf weiß hat, dass er nicht muss und sich damit auch kaum nützen dürfte?

Der mit dem Formular ausgerüstete Polizeibeamte, den ich aus einem ganz anderen Grund angerufen habe, rühmte sich aber beiläufig einer Ja-Sager-Quote von „90 Prozent“. Dazu gehört auch mein Mandant, der jetzt Großartiges von mir erwartet – zum Beispiel, dass ich die ansehnliche Menge Tetrahydrocannabinol samt zugehöriger Metaboliten in seinem Blut wegdiskutiere.