Das Hamburger Oberlandesgericht meint in einem aktuellen Urteil, auch das bloße Anschauen kinderpornografischer Inhalte sei strafbar. Das wurde bisher anders gesehen, denn nach dem Wortlaut des Gesetzes beginnt die Strafbarkeit beim „Besitz“, genau genommen beim Versuch, sich Besitz zu verschaffen.
Ich habe Johannes Boie von der Süddeutschen Zeitung dazu einige Fragen beantwortet und gebe für alle, die es interessiert, ab zur „Schaltzentrale“.