Neben der Frage nach Schuld oder Unschuld, der nach Einstellung oder Strafe gibt es in Ermittlungsverfahren auch ganz praktische Dinge zu regeln. Etwa, wie kommt der Beschuldigte wieder an beruflich oder privat benötigte, harmlose Daten, die sich auf beschlagnahmten Festplatten oder DVDs befinden?
Es gibt mehrere Wege. Der Beschuldigte bringt eine originalverpackte Festplatte mit zur Polizei. Oder die Polizei stellt gegen Kostenerstattung leere Datenträger. Auf die Festplatten werden dann die freigegebenen Daten kopiert. Mitunter macht sich auch die Polizei Kopien und gibt die Datenträger (und vielleicht sogar die Hardware) zurück. Das alles lässt sich normalerweise verhandeln, und fast immer findet sich ein gangbarer Weg.
In Brandenburg, so habe ich heute erfahren, sind derart unbürokratische Lösungen nicht mehr erlaubt. Dort geht das alles nur noch mit Formularen, unterschriebenen und abgestempelten Freigaben und Einschaltung von besonders verpflichteteten Sachverständigen. Diese „Sachverständigen“ machen die Kopien – und halten dafür natürlich die Hand auf. Unter 500 Euro Kosten laufe gar nichts, hieß es. Bei größeren Datenmengen könne es auch schnell sehr viel teurer werden.
Aber immer wieder schön zu sehen, wie Arbeitsplätze geschaffen werden.