Der Fachanwalt für Strafrecht gegen einen betagten Rechtsanwalt, der schon vor seiner Advokatenkarriere als Richter am Oberlandesgericht durchs Paragrafen-Stahlbad gegangen ist. Es wurde von Anfang an mit harten Bandagen gefochten und auch etwas agitiert, wie schon in diesem Beitrag angemerkt. (Die Kommentare zum Eintrag sind, wie immer, auch lesenswert.)
Selbst eine begleitende Strafanzeige gegen meinen Mandanten, übrigens ebenfalls Anwalt, hat dem forschen Ex-Richter nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Das Ermittlungsverfahren hat der Staatsanwalt kurzerhand mangels Tatverdachts eingestellt. Und jetzt weist das Amtsgericht auch noch die Klage auf Zahlung eines stattlichen Betrages ab. Die Urteilsbegründung aus der Hand des Amtsrichters fällt beredt knapp und pointiert aus.
Ich wage die Prognose, dass die Berufungsbegründung aus der Feder des Kollegen einen weiteren Blogeintrag wert sein wird.