Der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen meinen Mandanten, einen Rechtsanwalt, wegen fehlenden Anfangsverdachts ein. Der Anzeigenerstatter hatte ein wuchtiges Szenario entworfen, mit meinem Mandanten als Betrüger, Nötiger und Kinderpornokonsument. Dem Anwalt des Anzeigenerstatters schreibt der Staatsanwalt nun:
Ihrem Vorbringen in Verbindung mit den Angaben Ihres Auftraggebers vermag ich solche Anhaltspunkte, insbesondere auch für ein vorsätzliches Handeln nicht zu entnehmen, zumal die … Auffassungen von Rechtsanwalt Vetter geteilt werden.
Das ist fast schmeichelhaft.