Aus einer Anklageschrift:
Der Angeschuldigte ist dabei … überdurchschnittlich konspirativ vorgegangen, so dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die Strafgewalt des Strafrichters nicht mehr ausreicht.
Was hat der Betreffende gemacht? Er ging grundsätzlich über einen Anonymierungsdienst ins Netz, der die eigene IP-Adresse verschleiert.