Mit seiner strikten Aussageverweigerung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist Harald Friedrich (Grüne) vor dem Untersuchungsrichter des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) gescheitert. Er muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 450 Euro zahlen.
Friedrich, der wie berichtet vom CDU-geführten Umweltministerium geschasst und auch wegen Korruption angezeigt worden war, muss dem Untersuchungsausschuss zumindest seinen beruflichen Werdegang und seine „geistig-seelische Entwicklung“ berichten. Nur so könne sich der Ausschuss ein „Bild von der Persönlichkeit schaffen“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss (AZ: III-4 OGs 1/09).
Allerdings muss Friedrich im Zweifel keine Angaben zu seiner finanziellen Situation machen, weil sich daraus „Mosaiksteine“ für die noch laufenden Ermittlungen ergeben könnten. Deswegen sind auch einzelne Fragen zu seiner ehemaligen Tätigkeit im Ministerium nicht zulässig.
Die Korruptionsvorwürfe und andere schwere Beschuldigungen waren von der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen erwiesener Unschuld eingestellt worden. Letztlich wird noch wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und des Verwahrungsbruchs ermittelt.
Der Parlamentarische Untersuchungsauss ist eingesetzt worden, um die Vorgänge rund um die Ermittlungen zu prüfen. Dazu gehört die Frage, ob das Umweltministerium die Ermittlungen gegen den unliebsamen Friedrich befeuert hat. Auch Oberstaatsanwalt Alfons Grevener, der 62-jährige Vize-Chef der Staatsanwaltschaft Wuppertral, hatte seine Aussage vor dem Ausschuss verweigert.
Gegen Grevener will der Untersuchungsausschuss ebenfalls ein Ordnungsgeld beantragen. (pbd)