Die Diagnose ist ziemlich klar. Sie basiert auf Untersuchungen durch verschiedene Sachverständige. Der Betroffene ist triebenthemmt, alkohol- und drogenabhängig und von Rachegelüsten getrieben. Diese lebt er seit Jahren vorwiegend durch Demütigung von Frauen und Kindern aus, und zwar durch Beleidigungs- und Sexualdelikte. Jedwede Therapie hatte bislang keinen Erfolg.
Mir fiel nun die anspruchsvolle Aufgabe zu, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Betroffene künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Deshalb sei es nicht gerechtfertigt, wie von der Staatsanwaltschaft angeregt, eine DNA-Probe bei ihm zu entnehmen und sein DNA-Identifizierungsmuster „zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren“ zu speichern.
Das Gericht hat die DNA-Probe angeordnet. Die Begründung ist, wie vom Gesetz vorgeschrieben, eingehend und erschöpft sich nicht in den üblichen Textbausteinen.
Ich hoffe, der Mandant lässt sich zureden und verzichtet auf eine Beschwerde. Ansonsten müsste ich mir schwer überlegen, ob ich mit im Boot bleibe. Denn ohne guten Grund, und sei er auch nur taktischer Natur, mache ich keine Rechtsmittel mit null Aussicht auf Erfolg.