Weil Richter bei einem Zivilprozess getrödelt haben, muss das Land Nordrhein-Westfalen 700.000 Euro Schadensersatz an einen Unternehmer zahlen.
Der Mann hatte 1984 eine Firma auf Bezahlung von Transportleistungen verklagt. Dieser Prozess war nach knapp 18-jähriger Verfahrensdauer noch nicht entschieden, als am 1. Februar 2002 über das Vermögen der Beklagten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Kläger konnte seine Forderung danach nur noch zum Teil realisieren.
Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Kläger jetzt immerhin 700.000 Euro zugesprochen. Nach Auffassung der Richter besteht ein Amtshaftungsanspruch. Die mit der Bearbeitung befassten Berufsrichter seien ihrer Verpflichtung, sich fortwährend und mit zunehmender Verfahrensdauer um so nachhaltiger um die Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen und damit einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, zeitweise nicht in der gebotenen Form nachgekommen.
Das Oberlandesgericht berechnet eine schuldhafte Verzögerung von 34 Monaten. Diese habe – durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens – zu dem festgestellten Schaden geführt. Allerdings blieb das Oberlandesgericht deutlich unter der Forderung des Klägers. Dieser hatte seinen Ausfall mit rund 1,6 Millionen Euro beziffert.
Gegen das Urteil ist Revision möglich.
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.01.2010, 11 U 27/06 )