„Fest steht, dass nichts fest steht.“ So skizzierte gestern im Rechtsausschuss des NRW-Landtages ein Ministerialbeamter des Justizministeriums die Vorgänge in der Justizvollzugsanstalt Herford (JVA). Dort war vermutlich ein 16-jähriger Untersuchungshäftling im Sommer vorigen Jahres das Opfer schwerer Folter geworden.
Er soll von Mithäftlingen sexuell mit einem Stuhlbein misshandelt, zur Selbsttötung aufgefordert und anschließend mit einer Gardine bis zur Luftnot stranguliert worden sein. Der Stoff dieser Vorhänge aber war aus hartem Plastik und müsste in Streifen geschnitten worden sein, erklärte Ministerialdirigent Wilfried Mainzer – nichts davon sei in der JVA gefunden worden.
Es sei überhaupt noch „völlig offen“, fasste Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) zusammen, ob die Vorwürfe stimmen. Obwohl der Leiter der JVA sofort in „vorbildlicher Weise“ ermittelt habe, gebe es in den Gesundheitsakten des möglichen Opfers keine Hinweise auf das behauptete Geschehen.
„Sämtliche Bedienstete, die mit der Betreuung des Gefangenen befasst waren, sind befragt worden“, sagte die Ministerin. Das Ergebnis: „Niemand konnte die Angaben des Gefangenen bestätigen.“ Zudem seien die Angaben des vermeintlichen Opfers verworren. Der junge Mann habe mal von zwei, mal von mehreren Tätern gesprochen. Die beiden namentlich benannten Gefangenen hätten in ihren Vernehmungen alle Vorwürfe bestritten.
Warum das Opfer noch immer nicht von der Staatsanwalt vernommen worden ist, wollten Rolf Jäger von der SPD und Monika Düker (Grüne) mehrfach wissen. Der 16-Jährige sei sofort nach seiner richterlichen Vernehmung, der juristisch wasserdichten Krönung einer Aussage, zu einem Jugendprojekt in die Türkei geflogen worden, so die Antwort des Ministeriums.
Die Vorwürfe der Opposition, Müller-Piepenkötter wolle einen weiteren Folterskandal vertuschen, konterte die Ministerin mit dem Satz: „Ich bin sicher, dass Sie sich von Fakten und Argumenten Ihren Skandal nicht kaputt machen lassen wollen.“ Allerdings blieb sie dem Parlament die Antwort auf die Frage des Sozialdemokraten Frank Sichau schuldig: „Warum hat die Staatsanwaltschaft Detmold zunächst den Verdacht auf versuchten Totschlag, die Strafermittlungsbehörde Bielefeld aber später nur den auf sexuelle Nötigung?“
Das entscheide ein unabhängiges Gericht, antwortete die Ministerin lapidar. (pbd)