Die Gerichtskasse Düsseldorf schreibt, bei einer Überweisung sei der „Verwendungszweck fehlerhaft bzw. fehlt, so dass hier keine ordnungsgemäße Zubuchung erfolgen kann“.
Wir hatten zum Aktenzeichen 12,00 Euro eingezahlt mit dem Zusatz „AVP“. Diese Abkürzung steht nach meiner bescheidenen Kenntnis für „Aktenversendungspauschale“. Aber selbst wenn man das bei einer Gerichtskasse, die täglich sicher hunderte dieser Gebühren verbucht, nicht weiß, wäre doch eines jedenfalls unschwer feststzustellen gewesen: dass gegen unser Anwaltsbüro in diesem Verfahren nur eine Position offen ist – eben jene 12,00 € für die Aktenversendung.
Mit etwas Mut hätte man den Betrag also schon buchen können, AVP hin, AVP her.