Sich möglicherweise selbst überlistet haben Kunden des Media Markts. Dabei hielten sie sich für besonders schlau: Weil Media Markt jeden zehnten Einkauf umsonst gewährte, kauften sie einfach etliche Male ein. Jene Einkäufe, die nicht umsonst waren, wollten sie einfach wieder umtauschen und ihr Geld zurückerhalten.
Doch einige Media Märkte sollen in diesen Fällen nur Gutscheine für die zurückgebrachten Einkäufe ausgestellt haben, berichtet Der Westen. Ob Media Markt eine Pflicht zur Geldrückzahlung hat, soll nun juristisch geklärt werden. Auf der Webseite von mediamarkt.de heißt es:
Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.
Das alles lässt viel Interpretationsraum für die (Zivil-)Juristen. Ganz so aussichtslos scheint mir die rechtliche Situation der Kunden aber nicht zu sein. Vorausgesetzt die Zusage gilt auch für Media Märkte vor Ort, geht sie vom Wortlaut her doch in Richtung Geldrückzahlung. Schließlich soll der Kunde ja garantiert nichts falsch machen können. Wobei ein Einkaufsgutschein statt des gezahlten Bargelds ja doch schon ein mittelgroßes Übel ist.