Chostag am Flughafen von Dortmund:
Am Morgen war eine Air-Berlin-Maschine nach einem Startabbruch in einer Wiese gelandet. Gegen Mittag wurde der ganze Flughafen für Stunden geschlossen.
Die meisten Reisenden konnten laut einem Bericht der WAZ von anderen Flughäfen starten, natürlich mit einiger Verspätung.
Spannend dürfte nun die Frage werden, ob die Fluggäste Anspruch auf Entschädigung haben. Folgende „Ausgleichsleistungen“ sind abhängig von der Flugstrecke vorgeschrieben:
bis 1500 km 250 €
1500 – 3500 km 400 €
über 3500 km 600 €
Das gilt schon seit Jahren für gecancelte Flüge. Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof zudem klargestellt, dass auch bei einer mindestens um drei Stunden verspäteten Ankunft bereits von einem Flugausfall und einem Entschädigungsanspruch auszugehen ist (Urteil vom 19.11.2009, Az. C-402/07).
Die Ausnahme: Eine solche Verspätung führt dann nicht zu einem Ausgleichsanspruch zugunsten der Fluggäste, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht, so der EuGH. Dabei muss es sich um Umstände handeln, „die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind”.
Technische Probleme (wie z.B. ein Turbinenschaden), die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen oder infolge einer unterbliebenen Wartung auftreten, sind noch kein außergewöhnlicher Umstand, so der EuGH in einem anderen Urteil (Az: C-549/07).
Bei der Air-Berlin-Maschine sollen während des Starts die Instrumente im Cockpit verschiedene Geschwindigkeiten angezeigt haben, woraufhin der Start abgebrochen wurde. Das klingt schwer nach technischem Defekt, der beherrschbar gewesen sein dürfte. Und die Reisenden in anderen Maschinen? Ich vermute, die Schließung des Flughafens wird wohl als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, so dass sie nichts zu erwarten haben.
Ein Vielzahl weiterer Urteile zu diesem Thema gibt es hier.
Da Udo Vetter stets in Düsseldorf Frankfurt/Main startet und landet, gehe ich davon aus, dass er inzwischen ohne Verspätung zu Hause angekommen ist und morgen in bewährter Weise den Lawblog wieder betextet.
Die Urlaubvertretung verabschiedet sich und wünscht ein schönes Rest-Wochenende.