Heinrich Franzen, der umstrittene und deswegen ins Justizministerium strafversetzte Chef der Staatsanwalt Mönchengladbach, darf vorerst nicht dorthin zurück. Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf einen Eilantrag Staatsanwalts.
Franzen hat sich, wie berichtet, für eine eine fünf Jahre lange Pannenserie zu verantworten. Die Ermittlungen dazu seien noch nicht abgeschlossen, begründete das Gericht seinen Beschluss. Im übrigen könne Franzen für die Zeit seiner Abordnung innerhalb des Ministeriums auch „amtsangemessen“ beschäftigt werden. Seine Dienststellung als Leitender Oberstaatsanwalt lasse eine vorübergehende Beschäftigung auf der Stelle eines Ministerialrates zu.
Der Gesichtspunkt, der zuständige Personalrat hätte der Abordnung zustimmen müssen, gehe fehl, weil nach dem Landespersonalvertretungsgesetz „eine Zustimmung für derart herausgehobene Stellen nicht vorgesehen“ sei. (pbd)