Tiefenlöschen

Zeit online berichtet heute über den Ermittlungsansatz Nr. 1 im Internet – die IP-Adresse. Es geht auch darum, was man tun sollte, wenn man versehentlich verbotenes Material, zum Beispiel Kinderpornografie, heruntergeladen hat. Zu dem Thema werde ich zitiert:

In diesem Zusammenhang ist oft der Hinweis zu hören, man solle einen irrtümlichen Download auf gar keinen Fall verschweigen, sondern den Fehler sofort bei der Polizei melden. „Davon kann ich nur abraten“, sagt Vetter. Vielmehr sollte man seine Festplatte sofort tiefenlöschen oder noch besser: komplett vernichten. Wer treuherzig zur Polizei ginge, müsse auf jeden Fall mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. „Da reibt sich die Polizei doch die Hände.“

Ich gehe dann mal heim, die Zahnbürste packen.