Abmahnanwalt scheitert an Verfügung

Meine These, dass juristische Qualität proportional abnimmt mit dem Gebrauch von Ausrufezeichen, ist heute bestätigt worden!!!

Der Frankfurter Abmahnanwalt Dr. Udo K. und sein Prozessbevollmächtigter haben es beim Landgericht Frankfurt noch nicht mal geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Thomas Stadler zu erwirken. Stadler hatte sich kritisch mit K.s Geschäften auseinandergesetzt. Daraufhin wurde er nicht nur mit Ausrufezeichen bombardiert, sondern ihm wurden auch Gerichtsverfahren angedroht.

Nun ist es K. und seinem Anwalt nicht gelungen, das Landgericht Frankfurt davon zu überzeugen, dass Stadler nicht nur kritisch, sondern richtig böse ist. Jedenfalls ist ein Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgenommen worden. Das geschieht üblicherweise, wenn das Gericht nach Lektüre des Antrags und eventueller weiterer Schriftsätze zu dem Ergebnis kommt, dass die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat.

Inflationär verwendete Satzzeichen spielen bei der juristischen Bewertung natürlich keine Rolle.

Näheres bei RA Thomas Stadler