Einige Anwaltskollegen träumen noch von den alten Zeiten. Als sie am Oberlandesgericht zugelassen waren und ihren Lebensunterhalt mit Berufungen verdienten. Das war gemütlich, denn man war abgeschottet von quengeligen Mandaten. Die Aufträge kamen ja meist von den Kollegen, die – nur – am Landgericht zugelassen waren. Lukrativ war die Sache auch, denn ans Oberlandesgericht kamen nur die besseren Streitwerte.
Einige Kollegen träumen nicht nur von den alten Zeiten. Sie tun es sogar öffentlich. Wie die beiden Seniorpartner einer Kanzlei in Düsseldorf. Auf dem Briefkopf steht hinter ihrem Namen seit jeher ein *. In der Legende heißt es dort noch heute:
*OLG Düsseldorf
Das ist wirklich niedlich. Denn schon seit Mitte 2007 sind auch die letzten Zulassungshürden gefallen. Heute kann jeder deutsche Rechtsanwalt an allen Amts- und Landgerichten auftreten. Und an jedem Oberlandesgericht. In der Tat gibt es in allen Gerichtszweigen nur noch eine einzige Zugangshürde – das ist der Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Etwas, das die Kollegen offensichtlich noch nicht gekräckert haben.
Manche Gerichte sehen in solchen Angaben einen Wettbewerbsverstoß und verdonnern die Altvorderen zur Unterlassung. Mir ist es egal. Aber dass die betreffenden Anwälte bislang nicht an einen Kollegen geraten sind, der sie kurzerhand verklagt hat, spricht für deutlich weniger Mandate als in der guten alten Zeit.