Die gute Nachricht des Tages kommt aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof bessert mit einem Urteil die Rechtslage bei Flugverspätungen nach. Jetzt können Fluggäste immer dann eine Entschädigung verlangen, wenn sie mehr als drei Stunden zu spät am Zielort ankommen. Bisher bestand die Entschädigungspflicht – nach Auffassung der Fluggesellschaften – nur im Fall einer Flugannulierung. Bei bloßen Verspätungen wurde nichts gezahlt; der Reisende hatte höchstens Anspruch auf Erfrischungen, Telefonmöglichkeiten und, sofern erforderlich, eine Unterkunft.
Die Entschädigungsstaffel sieht so aus:
– 250 Euro bei Flügen unter 1.500 km
– 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
– 600 Euro bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU
Wenn diese Staffel tatsächlich auch auf reine Verspätungen angewandt wird, dürfte so manche Wartezeit künftig weit weniger frustrierend ausfallen…