Je oller, desto doller. Eine alte Wahrheit, die mitunter auch für pensionierte Richter gilt. Statt die schönen Seiten des Lebens (weiter) zu genießen, wechseln einige Unentwegte unter den Ex-Staatsdienern die Fronten. Sie lassen sich als Anwälte nieder.
Ich habe auch mal wieder mit so einem Exemplar zu tun. In seinem Schrifsatz ans Gericht tituliert er mich durchgehend als „Fachanwalt für Strafrecht Vetter“ und lässt nichts aus, um mich in den Kakao zu reiten.
Dabei habe nicht ich, sondern der „Richter am Oberlandesgericht i.R.“ (Zitat vom Briefbogen) den Bock geschossen. In der von ihm eingereichten Klageschrift hat er mich kurzerhand als Prozessbevollmächtigten aufgeführt. Demgemäß stellte mir das Gericht das Schreiben zu. Dumm nur, dass ich zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt hatte, zustellungsbevollmächtigt zu sein. Blöd zudem, dass ich mangels Prozessführungsauftrag zum Zeitpunkt des Zustellversuchs keine Probleme damit hatte, die Unterlagen ans Gericht zurückgehen zu lassen.
Aber statt eigene Fehler einzusehen und vielleicht mal den Ball flach zu halten, ist jetzt natürlich „Fachanwalt für Strafrecht Vetter“ der Böse. Es gehe dem Vetter nur darum „Zeit zu schinden“. Er wolle „das Gericht und den Kläger nebst Anwalt für dumm verkaufen“. Das Ganze steigert sich dann nach einigen weiteren Argumentationsspiralen und wiederholter Strapazierung des Titels Fachanwalt für Strafrecht in die Feststellung, „Fachanwalt für Strafrecht Vetter“ sei wohl nicht einmal des Lesens kundig. Immerhin folgt die gequält anerkennende Feststellung, ich sei trotz dieses Defizits in der Lage gewesen, das Verfahren „für einige Wochen zu sabotieren“.
Sogar den Grund für diese vermeintliche Sabotagestrategie hat der pensionierte Richter ausgemacht. „Fachanwalt für Strafrecht Vetter“ sei dem Anwalt „im Internet nicht recht auf die Spur“ gekommen, hege aber gleichwohl die Vermutung, „der Unterzeichner“ könne altersbedingt in absehbarer Zeit seine Berufstätigkeit als Rechtsanwalt einstellen.
Sehr unterhaltsam, muss ich sagen. Ich glaube, ich werde mich doch noch kurzfristig um den Prozessauftrag bemühen. Nicht nur der kommende Schriftwechsel, sondern auch die mündliche Verhandlung dürfte überdurchschnittliches Potenzial haben. In unterhaltungstechnischer Hinsicht.