Die Postbank hat auf mein Schreiben geantwortet. Absender ist die Abteilung „Zentraler Datenschutz“.
Leider enthält das Schreiben keine Angaben, ob und in welchem Umfang meine Kontodaten an die Postbank Finanzberatung AG oder gar deren selbständige Finanzberater weitergegeben wurden. Da ich bei der Postbank nur eine Art Nebenkonto führe und sich der Einblick in meine finanziellen Verhältnisse somit in Grenzen hält, will ich jetzt mal weiter nicht darauf herumreiten.
Ansonsten ist die Auskunft aber recht interessant. Die Postbank hat sich offensichtlich über die Rechtslage informiert und kommt nun zu dem Ergebnis, das Datenschutzgesetz sehe jede einzelne juristische oder natürliche Person als eigenständigen Adressaten an. Auf ein „Konzernprivileg“, gesteht die Bank nun ein, habe der Gesetzgeber bewusst verzichtet.
Anfangs hatte die Postbank noch darauf verwiesen, ihre Vermögensberatung sei zwar eine eigenständige Firma, aber eben Teil des Postbankkonzerns. An einen Konzernteil dürften Kundendaten jedoch weitergegeben werden.
Davon ist nun nicht mehr die Rede:
Die Übermittlung personenbezogener Daten von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen eines Konzerns (auch) für deren Zwecke setzt somit immer voraus, dass … der Betroffene … vorher eingewilligt hat.
Insofern entschuldigt sich die Postbank für die „entstandenen Unannehmlichkeiten“. Es sei nun in meinen Unterlagen ausdrücklich vermerkt, dass ich keine Weitergabe meiner Daten wünsche.