Die Bundesagentur für Arbeit bietet Zeitungen und Zeitschriften druckfertige Artikel an. Das nennt sich Themendienst. Auch wenn hier geschickt der durch die Printkrise erzeugte Notstand in den Redaktionen ausgenutzt wird, handelt es sich doch um schnöde Public Relations; auf deutsch: Eigenwerbung.
Wer die Artikel downloaden will, muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Arbeitsagentur akzeptieren. Da findet sich dann unter anderem folgende Klausel:
Die Artikel und ihre Bestandteile (Text, Textteile, Fotos) dürfen nicht bearbeitet werden, insbesondere dürfen keine eigenen Texte, Fotos oder sonstige Ergänzungen hinzugefügt werden.
Es geht mir gar nicht darum, ob so eine Klausel wirksam ist. (Ist sie nicht.) Vielmehr kommt hier ein Verständnis gegenüber der Presse zum Ausdruck, das ich doch für bedenklich halte. Zeitungsredaktionen sind kein verlängerter Anzeigenteil, in dem der Auftraggeber den Inhalt diktiert. So heißt es inhaltsgleich in allen Pressegesetzen der Länder (zitiert nach NRW):
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, daß sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.
Gleichzeitig hat die Presse auch Pflichten:
Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Auch mit Artikel 5 des Grundgesetzes ist es nicht vereinbar, Journalisten so an die Leine zu nehmen. Dementsprechend mahnt auch die Richtlinie zu Ziff. 7 des Deutschen Pressekodex zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit PR-Material. Damit ist nicht gemeint, sich Inhalt und Aufmachung diktieren zu lassen – selbst wenn PR-Texte Auslöser oder Grundlage der Berichterstattung sind.
Nun wird man hoffen können, dass sich 95 % der Journalisten keinen Deut darum scheren, was ihnen die Arbeitsagentur als Kleingedrucktes unterschiebt. Aber schon allein der Umstand, dass eine Behörde sich so eine Gängelung der Presse rausnimmt, ist ein Kopfschütteln wert.