Film- und Tonaufnahmen sind bei Gerichtsverhandlungen in Deutschland verboten. Aus meiner Sicht wäre es an der Zeit, dies mal zu ändern. Es würde vieles anders laufen und sich, jedenfalls im Großen und Ganzen, zum Besseren wenden, wenn Court TV Einzug in deutsche Gerichtssäle hielte.
Die Urteile würden dann nicht nur im Namen des Volkes gesprochen, sondern auch unter dessen Augen.
So lange dies nicht so weit ist, bietet sich eine andere Art der Live-Berichterstattung an. Entweder über im Gerichtssaal getippte und per UMTS gesendete Tickermeldungen oder Blogeinträge. Oder halt über dieses neumodische Twitterdings.
Ist Twittern aus dem Gerichtssaal aber überhaupt zulässig? Grundsätzlich ja, sagt Rechtsanwalt Henning Krieg in diesem interessanten Aufsatz. Twitter sei eben weder Bild-, noch Tonaufnahme. Und für eine ergänzende Auslegung des Gesetzes gebe es keinen stichhaltigen Grund.
Twittergegner auf der Richterbank könnten sich, so Krieg, aber möglicherweise trotzdem helfen – indem sie Twittern als Störung der Ordnung ansehen und es per sitzungspolizeilicher Maßnahme untersagen. Mit welchem Erfolg, müssten dann wohl die entsprechenden Beschwerdeverfahren zeigen.
Ich persönlich halte es so, dass ich nichts Kritisches über die laufende (die Betonung liegt auf laufende) Gerichtsverhandlung aus dem Gerichtssaal twittere oder blogge. Nicht aus Ehrfurcht vor dem Gericht, sondern weil es einfach unhöflich ist, damit nicht wenigstens bis zur nächsten Pause zu warten. In wirklich brisanten Fällen könnte es also anders aussehen…