Der Anwalt auf der Gegenseite hat den Beschluss angefochten, mit dem das Gericht seinem Mandanten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat. Als er einsah, dass er damit nicht weiterkommt, nahm er die Beschwerde zurück. Wir haben dann beantragt, dem Gegner auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
Nun möchte der Anwalt folgendes:
… wird beantragt, von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen, da die sofortige Beschwerde nur aus rein wirtschaftlichen Gründen zurückgenommen wurde.
Dummerweise hat das Gericht überhaupt gar keine andere Möglichkeit, als der Gegenseite nun auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu denen auch die Anwaltskosten als außergerichtliche Kosten gehören, aufzuerlegen. Eine Ermessensentscheidung ist gar nicht möglich, weil vom Gesetz nicht vorgesehen.
Kein Wunder, dass das Gericht auf eine Stellungnahme von uns verzichtet. Der Schriftsatz wurde nur „zur Kenntnisnahme“ übersandt.