„Das habe ich noch nie gemacht“, sagte der Polizist. „Wie soll das praktisch gehen?“
Ich hatte ihm gerade mitgeteilt, der Staatsanwalt habe keine Probleme, wenn sich mein Mandant die Festplatte seines Notebooks kopiert. Das Notebook hatte die Polizei vor kurzem beschlagnahmt. Allerdings, so die Anordnung des Staatsanwalts, dürften die Daten nur „unter Aufsicht der ermittelnden Polizeibeamten“ kopiert werden.
Meine Idee war nun: Der Mandant kommt mit einer externen Festplatte auf die Dienststelle, stöpselt diese per USB an das Notebook, ruft am Rechner den Windows Explorer auf, markiert „Eigenen Dateien“ (mehr braucht er nicht) und zieht dieses markierte Element auf den Laufwerksbuchstaben der externen Festplatte. Dann einige Zeit warten, und die Daten sollten auf die externe Festplatte kopiert sein.
In Anbetracht dieses echt komplizierten Manövers (und der womöglich damit verbundenen Risiken) entschied sich der Polizeibeamte anders. Er schaute einfach mal in das relativ neue Notebook rein. Mit wenigen Blicken stellte er fest, dass Daten, die für das Verfahren bedeutsam sein könnten, offensichtlich nicht vorhanden sind.
Mein Mandant darf jetzt sein Notebook abholen. Auch eine Lösung.