Wendt hat recht, ausnahmsweise

Es passiert selten, dass Rainer Wendt was Vernünftiges sagt. Deshalb kommt er auch häufiger im law blog vor. Aber nun ist es dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft doch gelungen, mich zu verblüffen. Wendt widerspricht für seine Gewerkschaft, für mich ehrlich gesagt überraschend, der anderweitig schon lautstark erhobenen Forderung nach einem Verbot von Rockergruppen.

Seine Einsicht:

Dass die Rocker nach einem Verbot brav Rasen mähen, gibt es nur in der Werbung.

Zu Recht weist der Gewerkschaftsvorsitzende auch darauf hin, dass es allein in Nordrhein-Westfalen eine Rockerszene mit rund 30 Vereinen gibt. Für jeden Verein wäre ein Verbotsverfahren durchzuführen. Im Falle eines Verbots würden sich die Betreffenden halt anderen Gruppen anschließen. Oder neue gründen.

Wendt plädiert dafür, kriminelle Handlungen von Rockergruppen entschieden zu verfolgen. Dagegen ist nichts zu sagen, auch wenn die Polizei im konkreten Fall mitunter lustlos oder überfordert scheint.

Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft

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